Als Zahnstein bezeichnet man feste Auflagerungen auf dem Zahn, die man
weder durch Spülen, noch durch das Zähneputzen entfernen kann.
Zahnstein entsteht durch die Einlagerung von Mineralien aus dem
Speichel in die Plaque und kann zu Parodontitis führen.
Besonders viel Zahnstein entsteht im Bereich der Ausführungsgänge der
Speicheldrüsen: Auf der Innenseite der Unterkieferschneidezähne und auf
der Außenseite der Oberkiefer-Molaren.
Zahnstein, der unterhalb des Zahnfleischsaumes der Wurzeloberfläche
aufliegt, hat oft eine dunkelbraungraue Farbe. Solche Auflagerungen
werden als Konkremente bezeichnet.
Der Zahnarzt kann Zahnstein mechanisch mit Instrumenten oder durch Ultraschall entfernen.
Seit dem 1.1.2004 haben gesetzlich Versicherte in der Bundesrepublik
Deutschland nur noch 1mal pro Kalenderjahr Anspruch auf
Zahnsteinentfernung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse. Allerdings
gehört die Zahnsteinentfernung zu den Ausnahmeleistungen. Hierfür
werden die 10 Euro Praxisgebühr (richtiger: Kassennotopfer) nicht
fällig.
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