Welche Kosten entstehen im Rahmen der Behandlung?
Die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) kommt für die Kosten einer
kieferorthopädischen Behandlung bis zum 18. Lebensjahr auf, falls eine
Behandlungsnotwendigkeit vorliegt. Seit dem 1.1.2002 gilt eine
Indikationsliste (KIG), die ästhetische Korekturen ausschließt. Sie
sind privat zu bezahlen. Die GKV kommt dafür nicht auf.
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